Botox-Behandlungen werden heute allzu oft auf die „leichte Schulter“ genommen und daher auch von unzureichend ausgebildeten Personen durchgeführt. Doch man sollte sich stets darüber im Klaren sein, dass dabei ein Nervengift gespritzt wird, das bestimmte Nervenverbindungen für einen gewissen Zeitraum lähmt, um so die beabsichtigte Wirkung zu erzielen.
Wenn dieses Gift an den falschen Stellen injiziert wird, können schwere unangenehme Nebenwirkungen auftreten.
Aus diesem Grund gibt es in Spanien besonders strenge Vorschriften für die Behandlung mit Botulinumtoxin.
Sowohl die Apotheke, die das Botox verkauft, als auch der die Behandlung vornehmende Arzt müssen dafür beim Gesundheitsamt zugelassen sein. Zudem darf das Botulinum nur an zugelassene Ärzte verkauft werden, welche die Verabreichung lückenlos dokumentieren müssen.
Bei unseren Fachärzten für Schönheitschirurgie sind Sie in besten Händen.